Stimmt, der §36 ist da sogar noch näher dran (wenn man mal verstanden hat dass mit "Radeinbauten" Radkappen gemeint sind).
Aber auch da ist das wieder alles sehr schwammig und auslegungsfähig formuliert .. immerhin wenn das jemand von der Rennleitung eng auslegt werden nur 5€ Verwarnungsgeld fällig, Ich bin mir sicher dass die Wenigsten da überhaupt ein Problembewusstsein haben, also mit Absicht da was falsch machen.
Im Übrigen finde ich die Argumentation auch schwierig, wenn ich mir da mal so die klassiche Alufelge mit fünf Speichen so anschaue ...
Aber jetzt mach ich Schluß mit dem OffTopic, der Threadersteller will ja alles richtig machen und seine Radkappen verschönert verwenden.
Gruß Uwe