Den Händler kannst Du ja nicht wechseln, bei dem hast Du das Auto gekauft.
Aber zur Fehlerbehebung kannst Du jeden anderen FOH aufsuchen. Ich würde Deinen Händler von dieser Vorgehensweise informieren und für die anfallenden Arbeiten in Vorleistung gehen und die Rechnungen meinem Händler präsentieren.
Oder:
Versuche die Rückabwicklung des Kaufs. Dazu wird Dich Dein RA beraten können.