Stichwort ist tatsächlich die Verpflichtung des Fahrzeugführers zur Schadensminimierung. Mikey hat das schon richtig erklärt.
klawitta Das würde ich so nicht handhaben.
Stelle Dir mal folgendes Szenario vor:
Du stehst an der Ampel, Dein Hintermann verschätzt sich und fährt auf.
Dein Schaden wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen - ohne Zweifel. Und selbst da bin ich mir nicht sicher, da der montierte Kugelkopf Kräfte in Deine Karosserie anders einleitet als die Prallschiene.
Die Vollkaskoversicherung Deines Hintermanns könnte sich aber auf den Standpunkt stellen, dass der Schaden am Hintermann ohne Deinen montierten Kugelkopf geringer gewesen wäre. In diesem Fall könnte sie Dich in Regress nehmen.