Mit Geräuschen aus der Ferne ist das so eine Sache.
Aber meine Vermutung geht in Richtung Zentralausrücker - gerade wenn Du Undichtigkeiten festgestellt hast.
Mit Geräuschen aus der Ferne ist das so eine Sache.
Aber meine Vermutung geht in Richtung Zentralausrücker - gerade wenn Du Undichtigkeiten festgestellt hast.
Abgründe ... ![]()
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Trotz Deiner positiven Erfahrungen aus einer Fahrt kann ich vor der Verwendung nicht freigegebenen Kraftstoffs nur warnen.
Achtung, leicht OT:
Mein 2.0D im Grandland X von Peugeot läuft auch mit B7 flüsterleise. Aber an meinem B7 steht auch entweder Ultimate (sehr selten) oder V-Power (so gut wie immer) dran.
Das Problem bei Deinem Wagen kann auch die seitliche Ausrichtung der Scheinwerfer sein. Die fünf LED-Streifen, die das Fernlicht bilden, müssen natürlich in die richtige Richtung zeigen, damit auch die maßgeblichen abgeblendet werden.
Und das hier
und sieht teilweise nichtmal die Autos vor einem
ist definitiv ein Problem, bei dem Dich Dein FOH unterstützen kann.
Da brauchts ja gar keine Matrix-LED (die in der Automatik sowieso nur den Gegenverkehr blendet)
Wenn die Scheinwerfer des Gegenverkehrs hinter einer Mittelplanke oder Vergleichbarem verborgen sind: Stimmt.
Denken darf (und muss) man beim Fahren schon noch selbst.
leider habe ich das Schreiben nicht einsehen können.
Warum? Du bist Vertragspartner Deiner Garantieversicherung, nicht Dein FOH.
äußere Nockenwelle
Was bitte ist denn eine äußere Nockenwelle?
Alternativ kannst Du mir gerne erklären, was eine innere Nockenwelle ist.
Aber das alles bitte in Deinem neuen Thread zur Problematik mit Deinem Motor. Hier bist Du mit Deinen Nockenwellen OT.
letzter Kundendienst war eine Freie Werkstatt
Genau das ist Dein Problem.
Klarheit zu den Begriffen:
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, hierbei darf es keine Einschränkungen zur selbstverständlich fristgerechten Wartung geben.
Eine zusätzliche Garantie darf an beliebige Vorgaben des Garantiegebers (z.B. fristgerechte Wartung beim FOH) geknüpft sein.
Eine Kulanz ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und darf an beliebige Vorgaben des Kulanzgebers (z.B. fristgerechte Wartung beim FOH) geknüpft sein.
Wenn Dein Anwalt sich der Sache annimmt, kannst Du ihn auch gleich feuern. Der einzige, der zweifelsfrei verdienen wird, ist er.
Und sollte Deine Rechtschutzversicherung die Anwaltskosten für ein Verfahren tragen, müsste man sie dem Verbraucherschutz melden. Das Einstehen für Deinen "Schaden" macht nämlich meine RSV teurer als sie sein müsste.
die elektrischen Bremsen in den Service Mode
vorne oder hinten oder beides?
ECE ist bei EBC auch immer dann kein Problem, wenn Du beim verlinkten Shop bestellst.