Wurden alle Rahmenbedingungen für eine Zwangsregeneration eingehalten? Bei einigen Modellen ist z.B. danach ein Motorölwechsel vorgeschrieben.
Beiträge von WolfgangN-63
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Von Bild 1 würde man schon den ganzen Aufkleber brauchen ...
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1. Tierferlegungsfedern müssen abgenommen und je nach Auflage im Gutachten auch eingetragen werden. Es sei denn sie hätten eine ABE.
2. 650 € für Ein- und Ausbau, Zerlegen und Zusammenbau von vier Federbeinen halte ich bei einem Stundenverrechnungssatz von mittlerweile über 100 € für mehr als fair.
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Aber Joa .. ist meine Schuld.. werde mich was solche Sachen angeht nix mehr kommentieren..
Uwe wird es schon richten!Immer noch "beleidigte Leberwurst"? Es haben jetzt mehrere von verschiedenen Seiten aus erklärt, was gemeint war.
Chill mal!
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Da Du in Deinem Beitrag über zulassungsrechtlich relevante Dinge schreibst, bin ich mir sicher, dass Du die NUBs hier verletzt.
Ich würde an Deiner Stelle hier nicht weiterdiskutieren wollen.
In einem anderen Fahrzeug-Forum, in dem ich Moderator bin, hätte ich das von Dir erstellte Thema entweder gelöscht oder mit dem Hinweis auf illegale Absichten geschlossen.
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Es ist völlig normal, dass anfallende Wechsel von Betriebsflüssigkeiten bezahlt werden müssen.
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Ein ausgefülltes Checkheft hätte Dir auch nichts genutzt, da ein Getriebeölwechsel im Rahmen einer Wartung nicht vorgesehen ist.
Warum hast Du Deine Frage nicht HIER angehängt? An angegebener Stelle wird schon einiges zu einem Getriebeölwechsel beschrieben. Bitte in Zukunft Suchfunktion verwenden.
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Du kannst im eingebauten Zustand nur die sog. Leckölmenge prüfen. Wenn dabei einer auffällig sein sollte kannst Du den tauschen und hoffen, dass es besser wird.
Ich würde nur ungern zu einem vorsorglichen Ausbau mit Überholung (falls überhaupt möglich) raten, weil das richtig ins Geld geht.
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Das freut mich, halfbaked !
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und jetzt husch husch back to topic.
Aber gerne doch Madame!
Bist Du eigentlich mit den Goodyear Vector 4Seasons Gen-3 zufrieden?