Reicht eine zerkratzte Scheibe (kein Steinschlag!) aus, um das über die Versicherung abzurechnen (Vollkasko bei mir)? Hab nervige Schlieren von der Waschanlage drauf die nicht mehr weg gehen.
Würde erstmal behaupten, nein. Aber... Eventuell wird die Versicherung in diesem Fall tätig, wenn der TÜV die Scheibe bemängelt durch die Kratzer?! Ist nur eine Vermutung von mir.