Jegliche Änderung der äußeren Beleuchtung in nicht typzugelassene (also nicht für den K bestimmte) und oder ohne E Prüfzeichen sorgt für ein erlöschen der Betriebserlaubnis, mit allen Folgen! Von kleinem Bußgeld bis zum Verlust der Versicherung über die Unfallschuld selbst bei abgestelltem Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum ist alles dabei. Bei letzterem gab es schon Urteile die argumentierten, ein nicht zugelassenes Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Raum abgestellt sein, also kann ich damit auch nicht kollidieren, passiert es doch liegt das Fehlverhalten mehrheitlich beim Halter mit illegalen LED.
Und das nur für Rücklichter, die ich selbst nicht sehe? Da bin ich raus...