Werde doch mal konkret. Welche Ausstattung fehlt? Neuwagen oder gebrauchter? Deutsche Ausführung oder Reimport? Zunächst mal ist der Händler dein Vertragspartner und zur Erfüllung des selbigen verpflichtet. Sollten wesentliche Vertragsbestandteile (Ausstattung) fehlen, fordere den Händler zur Nachbesserung auf (schriftlich mit Frist). Kommt er dem nicht nach, geht's zum Anwalt. Sollte die Bestellung vom Händler richtig gewesen sein und Opel den Fehler gemacht haben, dann kann sich dein Händler entspannen, da dann Opel in der Pflicht ist. Das muß aber dann dein Händler mit Opel klären, Fahrzeug zurück zu Opel oder Ausstattung nachrüsten oder mit bestehender Ausstattung zum kauf anbieten (natürlich mit angepaßtem Preis).
So oder so, ist irgendwo ein Fehler passiert und es muß konstruktiv nach einer für alle passenden Lösung gesucht werden, am besten im Dialog und wenn das nicht funktioniert, juristisch.