Hallo,
weiß jemand eigentlich Näheres dazu, was dem Hersteller des Astra K (Diesel 1.6 l) genau vorgeworfen wird? Also ich meine hier keine juristisch exakt ausformulierte Beschreibung, sondern eine auch Laien verständliche Formulierung. Es ist ja von
einer "unzulässigen Abschalteinrichtung" bzw. einer "unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems" die Rede. Ist damit das sogenannte "Thermofenster" wie bei anderen betroffenen Autoherstellern gemeint?
Ich selbst lasse mich dazu von einer örtlichen Rechtsanwaltskanzlei vertreten. Nachdem die "große Lösung" (Rückerstattung des Kaufpreises) von meiner Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt ist, kam nach den letzten Gerichtsurteilen nun die Genehmigung für die Geltendmachung des „kleinen Schadensersatzes“. Dieser beläuft sich auf bis zu 15 % des Kaufpreises
, was jetzt auch als Schreiben an Opel rausging.
Laut Auskunft der Kanzlei sei über den eingelegten Einspruch von Opel gegen das KBA in Flensburg noch nicht entschieden.