Beiträge von Basti HRO

    Für alle Interessierte:


    Gestern wurde mein Auto nochmals durchgecheckt und ein Softwareupdate durch Opel auf meinem Astra K ST (1.2) eingespielt. Das Update soll angeblich den Fehler mit den sporadischen Startschwierigkeiten beheben, welches bei Opel für den 1.2l wohl auch bekannt ist. Leider konnte die Werkstatt das Update erst nicht anstoßen / aufspielen, da es durch Opel im System einem falschen Motor zugewiesen war. Das wurde Seitens Opel korrigiert.


    Ich bin natürlich gespannt, ob das Problem nun wirklich erledigt ist. :)

    Da bin ich auch gespannt. Halt uns mal auf dem Laufenden.

    Was mir zu dem Thema noch einfällt: Ggf. das Zündmodul?

    Hintergrund meiner Idee: Ich habe bei meinem Vectra mal das Zündmodul tauschen müssen. Ein Jahr später war das neu eingebaute Modul defekt. Bei mir äußerte sich das aber etwas anders: Ab und zu ging der Wagen während der Fahrt einfach aus - ohne MKL - und ist dann ca. 3-4 Minuten lang nicht mehr angesprungen. Das Kuriose: Wenn das Zündmodul ausfiel, dann immer genau 1x pro Fahrt, egal ob ich danach noch 5 oder 200km gefahren bin. Das Fehlerbild war völlig unspezifisch und auch nicht reproduzierbar. Zwei Werkstätten haben nix gefunden und ich habe dann selbst lange gesucht.


    Von daher meine Tipp: Wenn der mal wieder nicht anspringen will -> eine Zündkerze rausdrehen, gegen Masse legen und gucken ob Zündfunke vorhanden.


    Eine weitere Frage: Stand das Auto immer dann, wenn es nicht mehr anspringen wollte, auf gerader Fläche, bergauf oder bergab?

    tankentlüftung bzw evap system....

    Hatte ich beim signum damals zb...

    Bis oben voll gemacht und geruckel...da hatte das entlüfterventil nicht richtig geschlossen manchmal und quasi sprit nach vorne durchgelassen.... ergebnis die karre ist "versoffen" und hat geruckelt

    Moin,


    danke für den Tipp. Werde ich mal im Auge bzw. im Kopf behalten.

    "Bis oben voll" heißt bei mir: Ich ziehe die Pistole beim ersten "Klack". Ich tanke nicht weiter nach um z. B. Geldbeträge aufzurunden o. ä.


    Aktuell kann ich jedoch nicht wirklich was Neues zum Thema mitteilen. Seit 2 Tankfüllungen ist das Ruckeln nicht aufgetreten und eine andere Tankstelle als die Stammtanke hab ich auch noch nicht ausprobiert.

    Tobi286 das ist mal ne gut beschriebene eigene Fehlersuche!

    Bei dem was du schreibst bzw. selbst bereits getestet hast, würde auch ich meine weitere Fehlersuche in Richtung Domlager oder Radlager fortführen.

    Wie WolfgangN-63 schon geschrieben hat: Beim Domlagereinbau kann ggf. irgendwas schief gegangen sein. Und ich möchte noch hinzufügen: Auch Neuteile können bereits Defekte aufweisen (selbst erlebt, auch bei Teilen von Premium-/Markenherstellern).

    Moin,


    nur zur Info: Habe heute beim Räderwechsel das Thema angesprochen.

    Wie der falsche Eintrag im Fzg.-Schein zustande kommt, ist nicht mehr nachvollziehbar. Der Fzg.-Schein wird jetzt trotz Abweichung zur Nr. 35 im CoC vorerst nicht geändert, da die Fzg.-Daten, also auch die auf dem Fzg. montierten 205/55/R16 auf 6,5J Stahlfelge ja im CoC ersichtlich sind. Das CoC liegt jetzt in Kopie für den E-Fall einer Kontrolle im Handschuhfach. Sollte es dennoch irgendwann Probleme bzgl. der Falscheintragung im Fzg.-Schein geben, wird dieser bei Bedarf geändert.

    Hmm, also ich nehme die Sache auch recht ernst mit der unkorrekten Nummer und habe deshalb auch noch nicht bestellt.

    Defacto reden wir darüber, dass durch die Abweichung der Nummer auf dem Scheinwerfer zu der Nummer auf der Hersteller-ABE ein nicht genehmigtes Bauteil im Fahrzeug verbaut ist.


    Jeder der in der heutigen Tuining-Szene unterwegs ist, weiß wie heiß sowas mittlerweile im E-Fall werden kann. Folgende Szenarien sind durchaus denkbar:

    1) Es passiert überhaupt nix. Weder beim TÜV noch in einer Polizeikontrolle - Glück gehabt.

    2) Polizeikontrolle - Bei nem scharfen Cop kann das sogar bis zu Stillegung des Fzg. führen, weil die BE erloschen ist. Umbau vor Ort und Weiterfahrt nicht möglich, weil Fzg. zur Beweissicherung sichergestellt und abgeschleppt wird.

    3) Unfall - Die Prüfung des KFZ durch einen Sachverständigen ergibt, dass die Leuchtmittel nicht zulässig sind. Ergo: die Versicherung zahlt nicht. Besonders witzig, wenn z. B. die gegnerische Unfallpartei einen Personenschaden erleidet, den Ihr dann aus eigener Tasche zahlen müsst.