AHK max. Zugkraft

  • Hmm..


    Weil eben nicht die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, sondern seine tatsächliche Masse für die Anhängelast entscheidend ist, können Sie auch einen Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse höher ist als die zulässige Anhängelast Ihres Kraftfahrzeugs. Dann dürfen Sie entsprechend weniger Ladung auf dem Anhänger transportieren als maximal erlaubt ist.



    https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/


    auch hier
    http://www.clemens-partner.de/partner/anhaengerinfo.htm

    bestellt KW3: Astra ST 1.4 Automatik Innovation, Inno-Paket, AGR, SD, Standheizung, Heckklappe, Bestellt KW3, PD: KW12 LT 26.04.17. Zweitspassauto MX5 NC


    Ich suche alte Flipper(automaten)

  • Ich finde auch nichts anderes als oben verlinkt.
    Auch hier
    http://www.dekra.de/de/dekra-i…isplay_articleID=51612855


    Unbedingt einzuhalten ist die in den Fahrzeugpapieren angegebene maximale Anhängelast. Sie entspricht der Summe von Leergewicht des Anhängers (ca. 150 kg) und dem Gewicht der Ladung



    Das heißt man könnte (theoretisch) einen Anhänger mit zulässigen Gesamt gewicht von 1800kg, aber nur Leergewicht von 600KG rechtlich (unbeladen) ohne Probleme ziehen.


    Man darf eben nur die 640KG nicht überschreiten.


    Und wenn die Dekra das schreibt wird das wohl richtig sein.

    bestellt KW3: Astra ST 1.4 Automatik Innovation, Inno-Paket, AGR, SD, Standheizung, Heckklappe, Bestellt KW3, PD: KW12 LT 26.04.17. Zweitspassauto MX5 NC


    Ich suche alte Flipper(automaten)


  • Das heißt man könnte (theoretisch) einen Anhänger mit zulässigen Gesamt gewicht von 1800kg, aber nur Leergewicht von 600KG rechtlich (unbeladen) ohne Probleme ziehen.


    Man darf eben nur die 640KG nicht überschreiten.

    Richtig, allerdings wirst Du kaum einen ungebremsten Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.800kg finden.


    Diese Größenordnung ist grundsätzlich gebremst und da sieht es dann mit der Anhängelast ja auch wieder anders aus...


    Grüße,


    Dirk

  • Ich muss hier mal was fragen...
    Hab den Beitrag eben gefunden, habe den 1,6 CDTI mit Automatik, (EZ 04/16)
    im FZG Schein sind 1500kg gebremst und 640kg ungebremst eingetragen, ist die Anhängerkupplung denn auch nur für Fahrradträger geeignet?
    Will Montag mit Anhänger wegfahren, nicht viel Gewicht, nur drei Fahrräder drin, jetzt lese ich das hier, und bekomme etwas Muffe, das ich das gar nicht darf...

    Astra 1,6 CDTI, 5 Türer, Dynamik, Automatikgetriebe,

  • Nein, bei diesen Eintragungen im Schein kannst Du problemlos einen Anhänger bis zu den angegebenen Gewichten dranhängen.


    Bei den Fahrzeugen, die nur einen Fahrradträger auf die Kupplung nehmen dürfen, steht das auch so im Schein.

  • Steht im Fahrzeugschein bereits ein gebremstes Gewicht für die AHK eingetragen, dann ist natürlich auch Anhängerbetrieb zulässig.


    Ein Fahrradträger wird nicht gebremst. :)


    Gute Fahrt und schönes Wochenende.

    Opel Astra ST INNO 1.4(110)AT-6 SS EZ 03 / 2016

  • Hallo Leute haben einen Fahrradträger gekauft am Astra K geht kein Licht, am Ford gehts, beide Autos haben 13pol Anschluss. Muss man das erst im System Freischaten lassen wie viell. bei Skoda (habe ich eben gelesen) ???


    PS: mein Anhänger funktioniert am Astra

    >>>Für Fehler und Schrift, haftet der Stift<<<



    --- Astra K ST Dynamic 110KW/150PS nix S/S +AHK ---

  • Wenn der Anhänger am Astra mit Strom versorgt wird, sollte es freigeschaltet sein.


    Was ich mir vorstellen könnte, wäre dass der Schaltkontakt in der AHK Dose durch den Stecker Fahrradträger nicht geschaltet wird.
    Stecker Fahrradträger und Anhänger unterschiedlich?

    Astra K 1.6 SIDI AT6 Dynamic in Quarzgrau



    -meine graue Eminenz-