Beschädigung am Kofferraum - was ist das?

  • Das freut mich das Du dort eine für dich passende Lösung gefunden hast.
    Ich muss hier aber mal deine Kfz Versicherung in Schutz nehmen. Wenn Du den Schaden dieser meldest und es keinen belastbaren Verursacher gibt, bleibt dieser gar nichts weiter übrig als es über die VK laufen zu lassen. In der TK sind solch Schäden nicht versichert. Die Versicherung wertet dies als Vandalismus und das ist in der VK abgedeckt.

    Das ist auch ok so. Meine Kfz-Versicherung hat das getan, was sie tun konnte. Sie hätte auch darauf drängen können, dass ich zuerst mit der Haftpflicht des vermeintlichen Verursachers probieren könnte (Story habe ich auch erzählt). Aber wahrscheinlich war die letztlich durchgeführte Variante die sicherste Variante für mich und auch für die Versicherung.
    Von daher: Alles gut. Aber es hat sich doch gelohnt, nochmals inne zu halten und die Gesamtsituation zu evaluieren. Ich denke, dies ist nicht nur eine passende Lösung für mich, sondern auch für andere mit einem ähnlich gelagerten Fall.


    Noch eine andere Sache: Die gegnerische Versicherung wollte, dass ich zuerst in Vorleistung gehe. Die Lackiererei hat allerdings gemeint "nö, das ist Quatsch" und ich mache eine Forderungsabtretung. Ich kriege mein Auto abgeholt via Trailer, Mietwagen gestellt (geschätzte Reperaturdauer zwischen 2- 7 Tagen, je nachdem wann sie den Ersatz für das Rücklicht haben) und auch wieder zurück via Trailer nach Hause. Ich zahle für alles keinen Cent.


    Ganz ehrlich: In meiner gesamten automobilen Zeit (dies sind jetzt 27 Jahre) hatte ich so einen Service noch nie. Sollte die Arbeit dann auch noch tadellos sein, dann werde ich den Laden aber sowas von empfehlen. 8o


    Astralavista238: Das ist der Plan schon seit Monaten, aber dank Corona kann man dies grade vergessen, zuwenig Angebot auf dem Wohnungsmarkt. Kann auch sein, dass der Vermieter noch was mit dem Auto macht, vielleicht aber auch nicht. Ich habe aber meinen Frieden, in der kälteren Jahreszeit kriege ich von dem eh kaum noch was mit. Aber klar, da haue ich ab, sobald ich was passendes gefunden habe.

  • Bei einer Forderungsabtretung (machen die Werkstätten ganz gerne) kassieren die halt eine größere Gewinnmarge. Wenn man einen Schaden, der nicht unbedingt (bestmöglich) repariert werden muss und die Versicherung auf Kostenvoranschlag zahlt, kann man evtl selbst etwas "Gewinn" machen.

    Astra K Sports Tourer 1.4 125 PS (ohne S/S) Dynamik, 07/2016 Graphit Schwarz, Komfort Paket (Frontkamera, Winter Paket 1, 2-Zonen Klimaautomatik), Navi 900 und ... Fußmatten Gummi!

  • Bei einer Forderungsabtretung (machen die Werkstätten ganz gerne) kassieren die halt eine größere Gewinnmarge. Wenn man einen Schaden, der nicht unbedingt (bestmöglich) repariert werden muss und die Versicherung auf Kostenvoranschlag zahlt, kann man evtl selbst etwas "Gewinn" machen.

    Das stört mich nicht. Mir ist eine sehr gute Reparatur lieber. Und so wenig Aufwand wie nur möglich.


    Etwas Gutes hat dies alles auch für mich: Ich habe gelernt, wie ein "Rabattschutz" funktioniert. Und festgestellt, dass ich diesen nicht brauche. Und auch keine Werkstatt meiner Wahl. In SF22 (gerade nachgeschaut, also doch nicht SF27) spare ich über 115 Euro, wenn ich auf den Rabattschutz in Haftplicht und Vollkasko verzichte und dann auch noch auf den Ersatzwagen und die freie Werkstattwahl. Das macht fast 1/3 meines Beitrags aus. Und hätte mir im konkreten Fall nicht wirklich viel gebracht...

  • @opelfanboy


    Also die Werkstattbindung durch die Versicherung habe ich seit vielen Jahren drin, die greift ja eh nur, wenn die Versicherung einen Schaden regulieren soll und ab dem Moment kann es einem ja egal sein, ob das nun Werkstatt A oder B macht. Wenn man aus Gründen nicht zu einer der beiden gehen will, gibts meist noch hundert andere Partnerwerkstätten der Versicherung.


    Keine Ahnung, aber viele meinen immer, sie müssten sogar zum Reifen wechseln in eine Werkstatt, die die Versicherung vorschreibt. Weiß nicht, warum die nicht in der Lage sind, das richtig zu erfassen.


    Der Rabattretter soll im übrigen vor einer Hochstufung bewahren, wenn du selber einen Schaden verursachst. Bei Vandalismus oder wenn dir der Nachbar ins Auto fährt und abhaut, hilft dir das reichlich wenig.
    Pauschal als überflüssig kann man das nicht abtun, nur weil es einem im konkreten Fall nix gebracht hat.

    Astra K Sports Tourer 1,6 CDTI (100 KW), EZ 10/17; Dynamik, IL900, EPB, AGR-Sitze


  • Der Rabattretter soll im übrigen vor einer Hochstufung bewahren, wenn du selber einen Schaden verursachst. Bei Vandalismus oder wenn dir der Nachbar ins Auto fährt und abhaut, hilft dir das reichlich wenig.
    Pauschal als überflüssig kann man das nicht abtun, nur weil es einem im konkreten Fall nix gebracht hat.

    Das stimmt. Aber wenn die Erwartung eine andere ist, als dann das tatsächliche Resultat, dann muss etwas korrigiert werden. ;) Das der Rabattschutz nicht übertragbar ist, ist für mich neu gewesen. Und ich müsste mindestens 2 Schäden haben in kurzer Zeit, damit der Rabattschutz sich bei mir lohnt. Und ob ich noch lange in der VK bleibe, weiß ich auch nicht. Von daher: Von pauschal war nicht die Rede, ich habe ja explizit von "im konkreten Fall" geschrieben. Und den anderen, für mich wichtigsten Fall, mitbedacht. Der Rest rechfertigt dann ehrlich gesagt nicht diesen hohen Aufschlag. Aber zur Sicherheit nochmals: Es ist eine individuelle Entscheidung. ;) Und vor 3 Jahren war ich da definitiv anderer Meinung und da war dies auch alles so richtig. Aber der Wagen ist nun 5 Jahre alt und seit 22 Jahren bin ich nun unfallfrei. Ich hoffe mal, dies bleibt so. ;)

  • @opelfanboy




    Der Rabattretter soll im übrigen vor einer Hochstufung bewahren, wenn du selber einen Schaden verursachst. Bei Vandalismus oder wenn dir der Nachbar ins Auto fährt und abhaut, hilft dir das reichlich wenig.
    Pauschal als überflüssig kann man das nicht abtun, nur weil es einem im konkreten Fall nix gebracht hat.

    "Klugscheißermodus an":
    Pauschal überflüssig ist er nicht. Der kann durchaus im Einzelfall sehr hilfreich sein.
    Doch leider muss ich widersprechen, daß er bei Vandalismus oder Fahrerflucht nicht greift.
    Bei Vandalismus oder Fahrerflucht greift die VK, hab ich dort einen Rabattretter greift dieser natürlich. Die Krux dabei ist meist, das viele in der VK eine SB von 1000 € haben. Dann hab ich natürlich in einem Schadensfall diese zu tragen.
    "Klugscheißermodus aus" :D

  • Dann mach ich das:


    Rabattretter: Normalerweise 1 freier Schaden pro Jahr. Man kann, muss aber nicht zurückgestuft werden. Die Rückstufung erfolgt dann auf die niedrigste SF mit dem gleichen Prozentsatz. Beispiel: Man hat SF 30 mit 20% Beitrag. Mit Rabattretter bei einem regulierten Schaden geht man zurück auf SF 28 (fiktive Zahlen), ebenfalls mit 20% Beitrag.


    Rabattschutz: Der (normalerweise) erste gemeldete Schaden wirkt sich nicht auf die SF-Klasse aus. Beispiel: SF-20, 1 Schaden, Regulierung über Vollkasko/Haftpflicht, Rabattschutz greift, man bleibt in SF 20. Es gibt auch Varianten, wo mehr gemeldete und regulierte Schäden möglich sind. Nachteil: Bei einem Versicherungswechsel ist der Rabattschutz nicht mehr vorhanden. Wenn man z.B. nach 2 Schäden von SF 20 in SF 4 landen würde und die alte Versicherung einen zweifachen Rabattschutz angeboten hat, dann zahlt man bei der neuen Versicherung SF 4, bei der alten hingegen SF 20.


    Weitere Infos gibt es auch hier: https://www.verivox.de/kfz-ver…tretter-und-rabattschutz/


    So wie ich das sehe, gibt es (fast) keine Rabattretter mehr, nur noch Rabattschutz. Mein alter Vertrag hatte den drin, mein neuer nicht. Da war mir der Unterschied allerdings auch nicht geläufig.


    Ansonsten ist dies ein Thema für sich. Auch die Rückstufungen unterscheiden bei der Versicherungsgesellschaft je nach Tarif und Vertrag. Endloser Spaß... 8|:thumbup: