Philips Ultinon H7 LED - Zulassung für den K

  • Warum sollte Philips die Led's zurück ziehen. Für die eine Nummer gibt es ja eine Genehmigung. Die Kunden mit der 11834er Nummer verbauen die Lampen auf eigenes Risiko. Es ist traurig, dass Philips trotz Ankündigung, solange für eine neue AGB brauchen.

  • Warum sollte Philips die Led's zurück ziehen. Für die eine Nummer gibt es ja eine Genehmigung. Die Kunden mit der 11834er Nummer verbauen die Lampen auf eigenes Risiko. Es ist traurig, dass Philips trotz Ankündigung, solange für eine neue AGB brauchen.

    Weil ganz streng genommen die 11835 (nach aktuellem Kentnissstand) für PKWs gedacht ist, die im Linksverkehr unterwegs sind. Wie viele kennst du davon in Deutschland? Genau keinen selbst wenn du einen Import hast, musst du die Scheinwerfer umrüsten lassen, bevor du ihn auf der Straße zugelassen bekommst, damit du den Gegenverkehr nicht blendest.

  • Weil ganz streng genommen die 11835 (nach aktuellem Kentnissstand) für PKWs gedacht ist, die im Linksverkehr unterwegs sind. Wie viele kennst du davon in Deutschland? Genau keinen selbst wenn du einen Import hast, musst du die Scheinwerfer umrüsten lassen, bevor du ihn auf der Straße zugelassen bekommst, damit du den Gegenverkehr

    Du hast vollkommen Recht. Ich ärgere mich eher über die Informationspolitik von Philips. Wenn sie für die Scheinwerfer mit der Nummer 11834 ein neues Gutachten erstellen lassen müssen und dieses nicht wollen bzw. es zeitaufwändig ist, sollten sie es den Kunden einfach mitteilen.

  • Wäre mir da aber trotzdem nicht so sicher ob das wirklich nicht richtig sein soll.

    Das wurde doch alles für den deutschen Straßenverkehr geprüft bzw genehmigt.

    Würde mich jetzt nicht darauf stützen weil das iwelche Service Mitarbeiter von philips das bestätigen. Da müsste man eher eine technische Fachkraft oder ein Ingenieur der dafür zuständig ist, anfragen. Mit Aussagen von irgendwelchen anderen Mitarbeitern wäre ich vorsichtig. Nichts für Ungut, aber ich denke hier wird alles korrekt sein sonst wäre das längst korrigiert.

  • Hmm, also ich nehme die Sache auch recht ernst mit der unkorrekten Nummer und habe deshalb auch noch nicht bestellt.

    Defacto reden wir darüber, dass durch die Abweichung der Nummer auf dem Scheinwerfer zu der Nummer auf der Hersteller-ABE ein nicht genehmigtes Bauteil im Fahrzeug verbaut ist.


    Jeder der in der heutigen Tuining-Szene unterwegs ist, weiß wie heiß sowas mittlerweile im E-Fall werden kann. Folgende Szenarien sind durchaus denkbar:

    1) Es passiert überhaupt nix. Weder beim TÜV noch in einer Polizeikontrolle - Glück gehabt.

    2) Polizeikontrolle - Bei nem scharfen Cop kann das sogar bis zu Stillegung des Fzg. führen, weil die BE erloschen ist. Umbau vor Ort und Weiterfahrt nicht möglich, weil Fzg. zur Beweissicherung sichergestellt und abgeschleppt wird.

    3) Unfall - Die Prüfung des KFZ durch einen Sachverständigen ergibt, dass die Leuchtmittel nicht zulässig sind. Ergo: die Versicherung zahlt nicht. Besonders witzig, wenn z. B. die gegnerische Unfallpartei einen Personenschaden erleidet, den Ihr dann aus eigener Tasche zahlen müsst.

    Astra K Sports Tourer "Edition", BJ 12/2018, D14XFL, Euro 6d-TEMP, Schaltgetriebe

    Mein YouTube-Kanal: AutoFokus_MV

  • Das Problem ist: im Falle eines Falles interessiert es den TÜV Prüfer oder den Herrn Polizeibeamten, der auf das geänderte Leuchtmittel aufmerksam wird, nicht. Wenn es keine aktualisierte ABE gibt, kann Philips auf ihrer Kompatibilitätsliste schreiben, was sie wollen. Hat rechtlich aber keinerlei Bedeutung.

  • ich gehe Mal davon aus das aktualisierte Kompabilitätsliste auch aktualisierte ABE bedeutet, ansonsten wärs kein Aufwand das zu aktualisieren, wäre es nur auf der Philips Seite ...

    Astra K ST, 1,6l CDTI Start/Stop 110 PS in Azurblau

  • Wir können es nur hoffen ansonsten bleibt es rechtlich mehr als unsicher


    Ps: wenn ich raten müsste, hat Philips das ganze verbockt und der Prüfanstalt die falschen Scheinwerfer vorgelegt. Wenn es nämlich nur ein Versäumnis der Prüfanstalt gewesen wäre, die 11834 auch in das Gutachten einzutragen hätten wir ,denke ich mal, schon viel schneller, eine geänderte ABE gehabt. Mal sehen, ob sich im neuen Gutachten die Nummer änder oder zusätzlich eingetragen wird. Und vor allem, was auf dem Deckblatt geändert wird. Dort muss ja ein Änderungsgrund angegeben werden.