Rückfahrlichter Opel Astra K Baujahr 2016 – TÜV-Frage

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zu meinem Opel Astra K (Baujahr 2016). Mir ist aufgefallen, dass bei meinem Fahrzeug nur ein Rückfahrlicht funktioniert – das auf der rechten Seite.


    Meine Fragen:


    1. Müssen bei diesem Modell beide Rückfahrlichter funktionieren, also links und rechts?
    2. Falls ja, kann es sein, dass ich deswegen beim TÜV durchfalle?



    Ich würde mich sehr über Erfahrungsberichte oder Hinweise von Leuten freuen, die das gleiche Modell haben oder das schon beim TÜV hatten.


    Vielen Dank im Voraus!


    Oliver :) IMG_2250.jpeg

  • Es müssen immer alle installierten Leuchtmittel funktionieren. Habe ich damals schon in der Fahrschule gelernt.


    Kostet übrigens bei einer evtl Verkehrskontrolle auch Geld, gilt nicht nur für die HU.


    Wobei ich mir nicht sicher bin, ob beim 5T zwei Rückfahrscheinwerfer verbaut sind, oder links das Nebelrücklicht ist.