Rückfahrlichter Opel Astra K Baujahr 2016 – TÜV-Frage

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zu meinem Opel Astra K (Baujahr 2016). Mir ist aufgefallen, dass bei meinem Fahrzeug nur ein Rückfahrlicht funktioniert – das auf der rechten Seite.


    Meine Fragen:


    1. Müssen bei diesem Modell beide Rückfahrlichter funktionieren, also links und rechts?
    2. Falls ja, kann es sein, dass ich deswegen beim TÜV durchfalle?



    Ich würde mich sehr über Erfahrungsberichte oder Hinweise von Leuten freuen, die das gleiche Modell haben oder das schon beim TÜV hatten.


    Vielen Dank im Voraus!


    Oliver :) IMG_2250.jpeg

  • Es müssen immer alle installierten Leuchtmittel funktionieren. Habe ich damals schon in der Fahrschule gelernt.


    Kostet übrigens bei einer evtl Verkehrskontrolle auch Geld, gilt nicht nur für die HU.


    Wobei ich mir nicht sicher bin, ob beim 5T zwei Rückfahrscheinwerfer verbaut sind, oder links das Nebelrücklicht ist.

  • Ist aber falsch

    Gerade TÜV gemacht mit geringe Mangel

    Eine von mehrere Bremslichtern hinten links funktioniert nicht

    Moin. Dann hat er aber einen guten Tag gehabt. Bei uns wäre es durchgefallen. Ein defektes Bremslicht ist ein Mangel, der die Nichtbestehung der Hauptuntersuchung (HU, TÜV) zur Folge hat und ein Verwarngeld von 15 Euro nach sich ziehen kann. . MfG

    Astra K ST, 1,4 , 150PS , EZ.03/19,Automatic, Tiefseeblau-Metallic, R4.0,

  • Ist aber falsch

    Gerade TÜV gemacht mit geringe Mangel

    Eine von mehrere Bremslichtern hinten links funktioniert nicht

    Wie schon geschrieben wurde: Glück gehabt! Der Prüfer war da sehr kulant, denn Fehler bei der Beleuchtungsanlage gelten seit einigen Jahren als erheblicher Mangel.

  • Soweit ich das Bild des Fragestellers interpretieren konnte hat er einen ASTRA 5 Türer mit Halogenbeleuchtung hinten:
    pasted-from-clipboard.png


    Da ist dann Nebelschluß- und Rückfahrleuchte je einfach ...

    Gruß Uwe

    Astra K ST · Dynamic · 2016 · 1.4(150PS) · S&S(M22) · Intelilux · IL900(TmcPro&AA nachtr.) ...

  • Ein defektes Bremslicht ist ein Mangel, der die Nichtbestehung der Hauptuntersuchung (HU, TÜV) zur Folge hat und ein Verwarngeld von 15 Euro nach sich ziehen kann. . MfG

    Das war bei Dir irgendwie weiß auf weiß, aber ich stimme Dir zu ^^ :thumbup: