Auto zurückgeben ist Rücktritt vom Kauf. Das kann natürlich in gegenseitigem Einverständnis immer stattfinden, aber gesetzlich und als Privatperson (kein Händler) musst Du dem Verkäufer einer "erheblichen" Mangel anzeigen und er hat dann das Recht der idR. zweimaligen Nachbesserung. Danach finales Fristsetzen und Rücktrittserklärung.
Das ist aber sicher in diversen Juraforen usw. fundierter und mit all den Ausnahmen usw. besser erklärt, - googlen ...
Gut macht sich bei sowas auch immer eine Rechtschutzversicherung, es müssen ja ggf. auch Nachweise per Sachverständiger geführt werden ob was kaputt (geblieben) ist oder ob es nicht doch der berühmte "Stand der Technik" ist usw. usw . Auch sollte man das als Laie dem das einmal/zum ersten Mal passiert ggf. generell mit Rechtsanwaltsunterstützung machen. All das kostet u.U auch viel und dauert ...
Gruß Uwe