Eben nicht es ist eine gesetzliche Leistung, weil der Motor innerhalb des ersten Jahres nach Kauf kaputt gegangen ist. Das hat nichts mit Kulanz zu tun, das ist Sachmängelhaftung. Kulanz wäre es wenn es nach Ablauf der Gewährleistungspflicht kostenlos übernommen worden wäre oder täusche ich mich da?.
Hab noch mal nachgelesen, die Zeit der Reparatur fällt nicht in die Gewährleistung, sondern verlängert diese, wenn ein Gerät also 2 Monate in der Werkstatt stand, dann werden diese zwei Monate auf die Gewährleistung drauf geschlagen. Bei Austausch eines defekten Teiles, beginnt die Gewährleistung für dieses Teil neu und innerhalb der Gewährleistung zahlt den Austauch doch immer der Verkäufer? Das ist ja Sinn der Gewährleistung ? Wichtig ist nur das der Verkäufer den Gewährleistungsfall anerkennt, was aber wohl bei teuren Reparaturen vorrausgesetzt wird, das es so ist. Aus Kulanz wird kaum einer einen neuen Motor bezahlen, der ja nicht gerade günstig ist.
Eine Garantie ist von alle dem unabhängig, die läuft die vorgegenene Zeit.
Viele Grüße
Gabi