Hallo Opelfreunde,
in meinen Fahrzeugschein sind Reifen mit den Geschwindigkeitsindex V (240KM)
eingetragen. Die Höchstgeschwindigkeit steht mit 195 KMH im Schein. Möchte mir
Winterreifen kaufen muss ich V Reifen nehmen, weil es in den Papieren so steht
oder würde auch H (210 KMH) reichen? Mir geht es darum falls was passiert und
ich hätte H Reifen anstatt V Reifen auf dem Auto, das ich rechtlich keine Probleme
bekomme.
Würde mich über Antworten freuen.
ACHTUNG: Da Du vom Fahrzeugschein sprichst: Das folgende gilt in D.
Du brauchst Dich um die Vorgabe (SI = V) aus den Zulassungsbescheinigungen nicht zu kümmern. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass SI und LI den Anforderungen genügen.
In Deinem Fall: SI = H ist ausreichend für eine bbH von 195 km/h und darf ohne Warnung (Aufkleber oder Bordcomputer) gefahren werden.
LI must Du selbst prüfen: Der Reifen muss die Hälfte der zulässigen Achslast tragen können.
Wenn Du Dir nicht sicher sein solltest: Bitte vorgesehenen LI und die zulässigen Achslasten hier posten, dann helfe ich gerne weiter.