Dashcam im Opel Astra - Erfahrungen und Empfehlungen

  • https://www.juris.de/jportal/p…&nid=jnachr-JUNA170905129


    Hier noch mal ein klein wenig ausführlicher.


    Solange es keine höchstrichterliche Entscheidung (BGH) dazu gibt, ist es nach wie vor noch eine Einzelfallentscheidung. Aber so eine Entscheidung eines Oberlandesgerichts hat auf jeden Fall sehr starkes Gewicht und wird sicher als Präzedenzfall herhalten können.

    Astra K ST, Innovation 1.4, 110 KW, S/S, Kokosnuss Braun, AGR-Sitze, Assistenz-Paket, Sensorgesteuerte Heckklappe, Keyless-Open, Innovations-Paket, IntelliLux LED Matrix, Winter Paket 1, DAB+, MJ 17

  • Und jetzt auch mal andersrum:
    Artikel

    Astra K Dynamic 5 Türer, 1,4 125 PS o.S/S, Matrix-LED, AGR Fahrer, Komfortpaket, Schneeweiß, Schwarze Felgen, Eibach ProKit-Federn + Bilstein B8-Dämpfer = B12 Pro-Kit


    "God be between you and harm in all the empty places where you must walk." B5
    "All of this has happened before and all of it will happen again" BSG
    "You might very well think that. I couldn't possibly comment." Francis Urquhart

  • Und jetzt auch mal andersrum:
    Artikel

    Finde ich für das deutsche Recht mal wieder eine Schande.


    "Laut Gericht überwiege aber "das Recht der gefilmten Personen auf informationelle Selbstbestimmung“; das Interesse der Betroffenen an der Aufdeckung einer potenziellen Straftat müsse dahinter zurückstehen."


    Heist für mich im Umkehrschluss, Blitzer dürfen auch keine Fotos mehr aufnehmen, da dies deutlich in die Privatsphäre eingreift denn hier ist das Gesicht sogar zu erkennen!
    Und da das Recht der Privatsphäre vor dem der Aufdeckung der Straftat steht dürfen Blitzer nicht mehr verfolgt werden.


    Gerade in einem solchen Fall wie oben (ich vermute Fahrerflucht), liegt doch das Interesse den Schuldigen zu finden und entsprechend zu verurteilen DEUTLICH über der Aufnahme.
    Aber so ist das deutsche Recht, fragwürdig!!!!

  • Heist für mich im Umkehrschluss, Blitzer dürfen auch keine Fotos mehr aufnehmen, da dies deutlich in die Privatsphäre eingreift denn hier ist das Gesicht sogar zu erkennen!
    Und da das Recht der Privatsphäre vor dem der Aufdeckung der Straftat steht dürfen Blitzer nicht mehr verfolgt werden.

    Das würde der logische Menschenverstand sagen...
    Ich bezweifle aber, dass ich damit durchkommen würde...

    Astra K Inno. 5-T 1,6l DiTurbo - Schneeweiß, 18'' BiColor - MJ17
    Bestellt 21.05.16 - Anlieferung FOH 21.09.16 - Übergabe 27.09.16
    Vorstellung --- Fahrzeug

  • Ja leider wird das so einfach nicht sein.
    Aber man sollte es mal genauso drehen.


    Lächerlich das Urteil.
    Wo ist hier bitte noch von einer Rechtsprechung die rede?

  • Sorry, haben die Juristen beim Schreiben des Examens gesoffen?! Datenschutz hin und her, es sind schon etliche Gesetze dafür geschaffen worden, um "bestmöglichen" Datenschutz zu gewährleisten, aber in Sachen einer Strafverfolgung muss die Behörde nachgehen können, denn die Behörde hat sowieso einen autorisierten Zugriff auf die Daten und den Beschuldigten dann dementsprechend zu bestrafen.


    Da frage ich mich jetzt, wieso und weshalb das Gericht angerufen wurde? Nur weil die Geschädigte der Polizei unterstützen wollte und hier Täter- vor Opferschutz geht?! Ich glaube, die Deutschen spinnen echt (so frei zitiert von Obelix)


    Die Rechtssprechung sieht eigentlich ganz anders aus. Es würde aber auch bedeuten, dass nicht alle Straftaten belangt würden. Echt traurig, das Ganze....

    - Seit 6.2016 Astra K ST INNOVATION 1.6 CDTI mit serienmäßigen Quickheat - 136 Diesel-PS mit Automatik und in Azurblau -

  • Es gibt sehr viele Straftaten, die nicht belangt werden. Nötigigungen, Beleidigungen, massive Bedrohungen etc. pp. werden sooooo häufig nicht belangt.... da muss man schon selbst mit zurechtkommen. Ich habe schon Anzeigen erstatten wollen, bei denen es dann hieß: "Kannste knicken, du warst alleine" und "Kannste knicken, der Zeuge gehört zur Familie"....


    Das was ich mir wünsche ist lediglich eine klare Regelung:
    - Entweder Dashcams werden verboten (und das immer)
    - oder aber sie werden als Beweismittel erlaubt (und das immer)
    - der beides, d.h. ich zahle 20 Euro Bußgeld und kann sie dafür als Beweismittel einsetzen (und das immer)


    Dann kann man sich wenigstens überlegen, was man draus macht. Aber mal so mal so geht gar nicht.

    _____________________________
    Bodo

    Seit 18.10.2017: 5-Türer | B16SHT | MT-6 | argon-silber | OPC-Line-ext. | Navi 900 | Intellilux | Klimaautomatik | und noch ein Haufen Dingens und Gedöns und Kladderadaatsch

  • Leute, ich habe täglich mit diversen Urteilen zu tun. Ihr glaubt gar nicht, wie lächerlich mache sind. Mit gesundem Menschenverstand nicht mehr zu erklären.


    Trotz alledem würde ich den Dashcamnutzern weiterhin empfehlen sie zu nutzen.

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  • Mal staubwischen:
    Mein FOH hat derzeit ein paar Frühlingsangebote, u.a. eine Dashcam Phillips GoSure ADR 620 für 99,90 €, ob mit Einbau (muss eigentlich nur der Saugnapf an die Scheibe und Stecker in den Zigiazünder) muss ich erst fragen. Bei den üblichen Online- Händlern etwa genauso teuer.


    Jubiläumsangebote

    Bis 12.6.17 Opel Astra H GTC, ultrablau, Z16LET
    Seit 12.6.17 Astra K ST 1.6T azurblau

    Einmal editiert, zuletzt von schnappi01 ()