Dashcam im Opel Astra - Erfahrungen und Empfehlungen

  • Zu Punkt 1. JA, zu Punkt 2. das Problem ist, die Verursacher können nicht bestraft werden, wenn "Aussage gegen Aussage" steht. Also ohne Beweise, keine Anklage.Wenn die Polizei dich direkt anhält oder du geblitzt wirst, ist dies ein Beweismittel gegen dich. Also kannst du auch entsprechend bestraft werden.
    Die Dashcam wäre also ein Beweismittel gegen eine Falschaussage des Unfallverursachers (im Ernstfall)


    Sobald der Unfallverursacher behauptet der geschädigte habe "nicht geblinkt", "ohne Grund gebremst", "die Spur geschnitten" etc. kann es so laufen, dass der Unfallverursacher "Schuldfrei" aus der Sache raus kommt.
    Zumindest bleiben ihm 50% Teilschuld, aber nichts desto trotz hat der, eh schon geschädigte, noch mehr Schaden.


    Genau das Ist der Punkt, Aussage gegen Aussage. Ich möchte da auf einen meiner Fälle hinweisen: Wohngebiet, 30er Zone und relativ eng, aber noch so, dass zwei Fahrzeuge nebeneinander passen. Allerdings in den Kurven (keine Abzweigung) sehr unübersichtlich, da dicht am Straßenrand am Kurveninneneren der Rechtskurve ohne Fußgängerweg mit hohen Hecken bewachsen.


    Ich fahre mit etwa 8 bis 10 km/h schon beinahe übervorsichtig um die Kurve (Daten auch aus dem GPS-Sensor der Dashcam). Darauf hin kollidiere ich frontal mit einem Fahrradfahrer, der mal denkt, er könne locker mit 30 bis 40 Sachen auf meiner Fahrbahn, d.h. weit am Kurveninnere die Kurve schneiden. Ausweichen klappt für ihn nicht mehr ganz, da er das Bremsen verbockt. Was mit einem Zweirad passiert, wenn man in der Kurve bremst, wissen ja die meisten. Bevor der Einschlag passiert stehe ich bereits vollständig.


    Durch die Erstversorgung und den Abtransport des Kollegen wurde nur das Nötigste ausgetauscht. Die Polizei hatte meine Aussage zu dem Zeitpunktaufgenommen, als er schon unterwegs ins Krankenhaus war. Im Nachhinein behauptete der Radfahrer, dass ich viel zu schnell und unsachgemäß in der Mitte der Fahrbahn unterwegs gewesen sei und ich doch bitteschön auch sein Rennrad zu zahlen hätte sowie Schmerzensgeld etc.. Genau ab diesem Punkt wird es sehr sehr schwierig noch das Gegenteil zu beweisen, da ohne vernünftige Beweissicherung Aussage gegen Aussage steht.


    Da hätte man einen Unfallermittler kommen lassen müssen, der vielleicht nochmal das Fahrzeug untersucht, welches aber schnellstmöglich repariert werden musste. Aber nicht mit mir, Dashcam-Sicherung ausgepackt, als Beweismittel bei der Polizei aufnehmen lassen und während der Verhandlung zugesehen, wie seine Augen immer größer wurden. Am Ende wurde mir eine Minimal-Teilschuld von 10% zugesprochen, die einzig und allein von der allgemeinen Betriebsgefahr durch das Führen eines Fahrzeugs ausgeht.


    Stellt euch mal vor, sowas passiert und der Gegenüber stirbt dabei noch. Ohne große Beweissicherung/Zeugen ist man als Autofahrer da ziemlich am Sack.

  • Ich werde mir auch eine Dashcam zulegen.
    Mir sind schon mehrmals Situationen passiert, bei denen ich mit viel Glück einen Unfall verhindern konnte, der durch Andere verursacht worden wäre.
    Die Dashcams überschreiben nach gewisser Zeit immer das Aufgenommene. Von einer dauerhaften Speicherung kann man also nicht reden. Gefilmt werden auch nur Fahrzeuge (die kein Persönlichkeitsrecht haben), den Halter/ Fahrer kann ich nicht ermitteln. Unbeteiligte Fußgänger (bei denen man das Gesicht erkennen kann) sind nur Beiwerk. Fotografiere ich z.B. ein Denkmal/ Sehenswürdigkeit etc. und es sind unbeteiligte Personen am Rand zu sehen, ist dies auch zulässig.
    Solange die Aufnahmen also nur zur Beweissicherung gespeichert und ausgewertet werden, habe ich damit kein Problem.

    Bis 12.6.17 Opel Astra H GTC, ultrablau, Z16LET
    Seit 12.6.17 Astra K ST 1.6T azurblau

  • Ihr habt Recht. Leider gibt es noch keine höchstrichterliche Entscheidung zum Thema Dashcam, geschweige dem eine vom Gesetzgeber. Es ist nach wie vor eine Einzelfallentscheidung des Richters. Schaden kann sie auf jeden Fall nicht. Ich bin auch am Überlegen, ob ich mir eine zulege.

    Astra K ST, Innovation 1.4, 110 KW, S/S, Kokosnuss Braun, AGR-Sitze, Assistenz-Paket, Sensorgesteuerte Heckklappe, Keyless-Open, Innovations-Paket, IntelliLux LED Matrix, Winter Paket 1, DAB+, MJ 17

  • Icn finde eure Argumentation wirklich sehr schlüssig und logisch. Insofern werde ich mir demnächst auch einen preisgünstigen und guten Dashcam anschaffen.

    - Seit 6.2016 Astra K ST INNOVATION 1.6 CDTI mit serienmäßigen Quickheat - 136 Diesel-PS mit Automatik und in Azurblau -

  • Was den praktischen Nutzen im Falle eines Falles angeht bin ich vollkommen dabei.
    Das Problem ist lediglich die Dashcam generell. Sie macht es möglich, viel Schindluder zu treiben, und das ganz unauffällig und unter dem Mantel des Verlustschutzes.
    Die meisten treiben sich damit keinen Unsinn. Deswegen hielte ich verplombte Exemplare, an dessen Aufnahmen die Besitzer überhaupt gar nicht erst rankommen (ähnlich wie ein Blackbox oder ein Cockpit Voice Recorder im Flugzeug) für eine Sache, ich ich befürworten würde.


    Man abgesehen davon: Blackboxen sind doch sowieso in Autos verbaut. Sie zeichnen doch sowieso schon eine Menge auf. Weiß jemand, ob diese Daten nicht sowieso schon sinnvoll bei der Unfallanalyse ausgewertet werden? Hier kann man doch sehen, wie schnell man wann wann, ob geblinkt wurde oder nich etc., oder? Ich komme ich jetzt aber in den Bereich nebulösen gefährlichen Halbwissens... aber gut wär's, wenn das so wäre. Dann hätte man auch Beweismittel an der Hand: "Herr Richter, ich habe einen Zeugen: Meinen Opel."

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    Bodo

    Seit 18.10.2017: 5-Türer | B16SHT | MT-6 | argon-silber | OPC-Line-ext. | Navi 900 | Intellilux | Klimaautomatik | und noch ein Haufen Dingens und Gedöns und Kladderadaatsch

  • Ja, die meisten heutigen Fahrzeuge zeichnen gewisse Fahrzustände auf. Sind keine riesigen Datenmengen aber im Falle eines Falles kann einiges ausgelesen werden.


    Dient zum Abwehren von Schadensforderungegen des Kunden gegenüber dem Hersteller und im Falle eines Unfalls als Beweis.

  • Ich kann mir vorstellen, dass in der nächsten Fahrzeuggeneration Frontkamera und Rückfahrkamera genutzt werden könnten, wenn bis dahin Rechtssicherheit erreicht ist. Hielte ich für die ideale Lösung.

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    Bodo

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  • ich schwanke zwischen der itracker gs6000 a7 oder der mini0806 s

    Also ich finde die Mini0806 S sehr Interessant.
    Große Speichermöglichkeit, klein, unauffällig, gut Bewertet.


    Ich bin aktuell noch unschlüssig. Soll ich eine richtige Dashcam nehmen, oder eine Actioncam die man (dank eines entsprechenden Modus) auch als Dashcam verwenden kann.


    Preislich hatte ich mir eig. 100€ gesetzt. Damit wäre die 0806 raus.
    Daher dann doch eher die Sj4000 oder eine Apeman Action Cam.


    1. https://www.amazon.de/gp/aw/d/…ID=51saCdxGbEL&ref=plSrch


    2. https://www.amazon.de/gp/aw/d/…ID=51Fv1pmWqrL&ref=plSrch


    3. https://www.amazon.de/gp/aw/d/…s=action%2Bcam&th=1&psc=1


    MFG