Motorschaden 3-Zylindermotor 1.2 mit 131 PS

  • Meine Schwester hat mal geschaut, die arbeitet auf einer Behörde, sie sagt eine Gewährleistung ist gesetzlich festgeschrieben und kann von Opel in dem Fall nicht ausgeschlossen werden. Eine Garantie wäre freiwillig und hängt von deren Kulanz ab.


    Himmel was kompliziert

    Gabi

  • Das was ich meinte galt bei Gewährleistung die der Verkäufer/Hersteller leisten muss.Wenn da ein Tag vor Ablauf der Gewährleistung ein Neuteil verbaut wird und der Kunde nichts zahlt,so ist auf dieses Neuteil nur ein Tag Gewährleistung. Eine Garantieverlängerung ist eine Versicherung gegen Schäden die mit verkauft wird. Damit sichern sich Verkäufer und Käufer zusätzlich ab. Wie es da dann mit Gewährleistung auf die verbauten Neuteile aussieht weiß ich nicht.Das muß dann mit dieser Versicherung geklärt werden. MfG

    Astra K ST, 1,4 , 150PS , EZ.03/19,Automatic, Tiefseeblau-Metallic, R4.0,

  • Eine Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, die kann man nicht ausschließen und die gilt auf Neuteile wie einen neuen Motor 24 Monate. Die Garantie kann am nächsten Tag auslaufen, die Gewährleistung nicht. Aber auf dem Auto sind auch noch 12 Monate Garantie drauf.

    Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und steht im BGB, Garantie ist eine Kulanz des Herstellers.


    So ist der stand wenn ich das richtig verstanden hab.

  • Ja richtig aber nur wenn du etwas kaufst. In deinem Fall hast du es ja von Opel für lau bekommen,also eine freiwillige Leistung kulanterweise. Würde mich jetzt aber nicht verrückt machen lassen. Den Motor wirst du auch in paar Jahren noch gerne fahren. Versuche aber auch mal das ganze Drehzahlband zu nutzen. Nur 3000U/min sind auf Dauer nicht gut, Motor verkokelt dann gerne,höhere Drehzahlen führen zur einer Art Selbstreinigung . Hoffe ich habe es nicht zu kompliziert erklärt. Gruß Mario 👋

  • Eben nicht es ist eine gesetzliche Leistung, weil der Motor innerhalb des ersten Jahres nach Kauf kaputt gegangen ist. Das hat nichts mit Kulanz zu tun, das ist Sachmängelhaftung. Kulanz wäre es wenn es nach Ablauf der Gewährleistungspflicht kostenlos übernommen worden wäre oder täusche ich mich da?.


    Hab noch mal nachgelesen, die Zeit der Reparatur fällt nicht in die Gewährleistung, sondern verlängert diese, wenn ein Gerät also 2 Monate in der Werkstatt stand, dann werden diese zwei Monate auf die Gewährleistung drauf geschlagen. Bei Austausch eines defekten Teiles, beginnt die Gewährleistung für dieses Teil neu und innerhalb der Gewährleistung zahlt den Austauch doch immer der Verkäufer? Das ist ja Sinn der Gewährleistung ? Wichtig ist nur das der Verkäufer den Gewährleistungsfall anerkennt, was aber wohl bei teuren Reparaturen vorrausgesetzt wird, das es so ist. Aus Kulanz wird kaum einer einen neuen Motor bezahlen, der ja nicht gerade günstig ist.

    Eine Garantie ist von alle dem unabhängig, die läuft die vorgegenene Zeit.


    Viele Grüße

    Gabi