Du solltest mal die Namen und Adressen unleserlich machen. Klarnamen und Adressen machen sich im Netz nicht gut.
Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch der beim Verkauf zwischen Händler und Privatperson entsteht. Da kommt der Händler nicht raus. Er kann das Risiko, welches er tragen muß, auch an eine Versicherung abgeben, aber die Abwicklung liegt bei ihm. Geht etwas unversichertes kaputt muß er als Händler dafür gerade stehen. So kenne ich es jedenfalls - bin kein Jurist.
Melde ihm den Mangel zeitnah und schriftlich und warte auf die Antwort. Sollte er sich weigern wirst du wohl zum Anwalt müßen.