Moin,
Die Firma FOX scheint sich im Rahmen der Erstellung der EG-Typengenehmigung nicht allumfassend über die unterschiedlichen Motoren des Astra K informiert zu haben. Wenn das Genehmigungs-/Prüffahrzeug definitiv ein B16 war und die Anlage ausschließlich für den D16 (und weitere D- und F-Motoren) zugelassen ist, ist da was schief gelaufen.
Außerdem ist die EG-Typengenehmigung für weitere Motoren fehlerhaft in der dritten Zeile von unten. Dort ist zu lesen: D14XFT mit 92KW. Das müsste bei der KW-Angabe der D14XFL sein. Der D14XFT steht ja schon in der zweiten Zeile von oben. Die Frage ist, ob das alles nicht hätte im Rahmen der Genehmigungserteilung (spätestens beim TÜV Austria) auffallen müssen...
Ein weiterer Punkt (und jetzt bin ich gleich der Buh-Mann...): Wenn ich ein Tuningteil kaufe, informiere ich mich im Vorfeld über die Gegebenheiten. Bestenfalls lasse ich mir vor dem Kauf die die Genehmigung(en) zuschicken und gleiche selbst ab, ob das Teil zu meinem Fahrzeug passt (bei Fragen hilft der TÜV). Spätestens aber als der Karton mit der AGA angekommen ist, in dem auch die EG-Genehmigung beilag, hätte beim Prüfen der Unterlagen auffallen sollen, dass die AGA nicht für den entsprechenden Motor passt. So blöd das ist, hier ist man selbst als Fahrzeughalter auch ein Stück weit in der Verantwortung.
Irreführend ist hingegen die Aussage von FOX, dass die AGA für ALLE 1.6er-Motoren passt. Hier könnte ein Anwalt ggf. etwas draus basteln, da der Endkunde/Ottonormalverbraucher im E-Fall ja nicht zwingend die Unterschiede zwischen den B- und D-Motoren kennt. Wenn FOX sich jetzt bockig stellt, kann das ein langwieriger Weg werden.
Aber: Wenn FOX dir selbst schon sagt, dass du eine neue Genehmigung brauchst, und wenn dort anscheinend bisher der Unterschied zwischen B- und D-Motoren nicht bekannt war, scheint das ja schon mal ein interessanter Ansatz. Ggf. könntest/solltest du ( tobse) dein Fzg. als Prüffahrzeug für die B-Motoren zur Verfügung stellen...