Leasingrückgabe - fehlende Wartungen werden bemängelt

  • Hallo. Unabhängig von der Anzeige im Instrument steht in der Bedienungsanleitung unter Wartung und Service ( Seite 288 ) das ein Inspektionsintervall von 30.000 km oder 1 Jahr gefordert wird. Damit ist alles gesagt und du wirst da wohl leider das Nachsehen haben.MfG

    Anwalt sagt, daß trotzdem keine Kosten zu tragen sind, wenn das Auto mängelfrei zurückgegeben wurde:

    Deutliche Überschreitung der Wartungszeiträume beim Leasing
    Wenn das Fahrzeug trotz fehlender Wartung in einem der vertraglich auferlegten Wartungsperiode entsprechenden Zustand ist, brauchen Sie keinen Schadensersatz…
    www.frag-einen-anwalt.de

  • Hallo deronkel27 . Ob die Leasingfirma am Ende damit durchkommt oder du Recht bekommst kann ich nicht bewerten. Mir ging es vorrangig nur darum darauf hinzuweisen das der Hersteller, unabhängig von der Anzeige im Fahrzeug, darauf hingewiesen hat das eine Inspektion jedes Jahr verlangt wird. MfG

    Astra K ST, 1,4 , 150PS , EZ.03/19,Automatic, Tiefseeblau-Metallic, R4.0,

    2 Mal editiert, zuletzt von Mikey ()

  • deronkel27

    Du wirst hier keine Absolution erhalten.


    Ich halte die Wertminderung übrigens für wesentlich höher als die angesprochenen € 756.


    Schließlich lässt sich das Auto an jemanden, der die Wartungsvorschriften kennt und eben nicht wie Du ignoriert, nicht mehr verkaufen.

  • Hallo. Wenn du keine Rechtschutzversicherung hast trägst du bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung das Risiko das du am Ende mehr als die 756 Euro zahlen mußt. MfG

    Astra K ST, 1,4 , 150PS , EZ.03/19,Automatic, Tiefseeblau-Metallic, R4.0,

  • Ich sehe es auch so, dass du dich nicht mit den Wartungsvorschriften befasst hast und daher der "Übeltäter" bist. Auch wenn du nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hast, weil es dir anders gesagt wurde.

    Nichtsdestotrotz finde ich die Nachforderung fair, sie entspricht in etwa dem Geld, was du durch die fehlenden Wartungen "gespart" hast.

  • ....

    Nichtsdestotrotz finde ich die Nachforderung fair, sie entspricht in etwa dem Geld, was du durch die fehlenden Wartungen "gespart" hast.

    aber der TE schrieb ja eigentlich im ersten Beitrag:

    "Bei der Fahrzeugrückgabe hat der Händler 2 fehlende Wartungen bemängelt, ins Rückgabeprotokoll geschrieben und mit € 756,- bewertet. Das habe ich unterzeichnet, da Wartungen bei mir in der Leasingrate enthalten waren.".
    So wie ich das verstehe hat er also nix gespart, sondern eher auf bereits bezahlte Leistung verzichtet.
    Gruß Uwe

    Astra K ST · Dynamic · 2016 · 1.4(150PS) · S&S(M22) · Intelilux · IL900(TmcPro&AA nachtr.) ...

  • Unter Umständen legt jetzt auch Opel quer, Kulanz bei Reparaturen zu geben.

    Nicht nur unter Umständen, ganz sicher sogar.

  • Ist doch eigentlich ganz einfach:


    Wartungen / Intervalle nicht eingehalten.

    Diese sind Grundlage für Kulanzen und Garantieansprüche. Somit fehlt bei einem eventuellen Weiterverkauf ein sehr entscheidendes Verkaufsargument.


    Ich würde ein Auto, welches ein lückenhaftes Inspektionsheft hat, auch nur sehr ungern kaufen.


    Moral von der Geschichte:

    RTFM!

  • Bei Kulanzfällen zählt tatsächlich jede Wartung und auch nur beim FOH. Mein verkaufender Händler hat die Wartung nicht bei Opel gemacht, was zum Ende jeglicher Kulanz geführt hat. Wurde mir auch so von Opel bestätigt. Egal wer dein Auto kauft, bleibt dann z.b. auf den Kosten für einen defekten Matrix-Scheinwerfern oder Nehmerzylinder sitzen und das wären im Beispiel jeweils grob 2000,- die Opel tragen würde. Öl altert auch im Stand, weshalb jeder Fahrzeughersteller neben dem Kilometer basierten Service auch eine zeitliche Begrenzung hat. Gerade neue Motoren können aus der Produktion und vom Einlaufen noch Partikel im Öl haben, die dann immer und immerwieder durch die Lagerschalen und Eingeweide deines Motors laufen. Daher wäre meiner Meinung nach der erste Ölwechsel sogar schon nach maximal 2000km durchzuführen (aber das ist nicht vorgeschrieben und nur meine Meinung)