Ja das kann helfen, das ist quasi wie ein Neuboot bei einem Rechner - kennst du vielleicht von Windows
Gruß Uwe
Ja das kann helfen, das ist quasi wie ein Neuboot bei einem Rechner - kennst du vielleicht von Windows
Gruß Uwe
Nein, das eine ist für eine Manuelle Klimaanlage und das andere ist für eine Zweizonen-Klimaautomatik
Da stecken unterschiedlich aufwändige Klima- und Lüftungsanlagen unter deinem Amaturenbrett - das bloße Bedienteil bringt da nix.
Gruß Uwe
.. und diese Plus- und Minusstecker hast Du sicher nicht vertauscht angeschlossen?
Gruß Uwe
Kadett -> Astra Transformation:
.. natürlich gibt es da auch immer finanzielle Eigeninteresse, aber mir kommen die Tests und resultierenden Empfehlungen eigentlich ganz gut vor:
Dashcams >= 2Kanal (vorne, hinten, ...):
Dashcams = 1Kanal (vorne):
Gruß Uwe
,,,
Hatte das mit dem "...nicht ganz billig" nur deshalb erwähnt weil Du einen Post davor "Bin jetzt nur noch auf die Rechnung gespannt " geschrieben hattest.
Das hörte sich für mich so an als ob Dir die Kosten noch nicnt klar wären und bevor Du Dich erschreckst dass eine blöde Membran mal eben einen runden Tausender kostet ....
Aber umso besser wenn Du es recht entspannt nimmst
Gruß Uwe
Schön das (wieder) alles ok ist.
Bzgl. des "Quietschthemas" aka defekte Kurbelgehäuseentlüftung ist dein Motor ein bekannter Kandidat, siehe ggf. auch: Quietschen beim fahren, ich fürchte das ist nicht ganz billig ...
Gruß Uwe
Eigentlich sollte für meinen Astra K Baujahr 2019 der Heckscheibenwischer Bosch H253 laut HSN/TSN passen.
Leider ist der eingebaute Adapter (6mm) aber etwas breiter als beim Original und außerdem hat die Halterung noch einen Steg und der Original-Wischer eine entsprechende Aussparung.
Den H253 konnte ich trotz verstärktem Druck nicht anbringen und wenn das doch funktioniert hätte, wäre das Einklappen wegen der fehlenden Aussparung nicht möglich gewesen. Kann es sein, dass ich ein Sondermodell habe oder nicht den Original-Wischerarm?
Gruß Uwe
Hallo,
habt Ihr eine Rechtschutzversicherung? Die Summen die im Raum stehen sind ja schon recht beachtlich und da würde sich zumindest eine Erstberatung lohnen.
Was gar nicht geht ist, dass der FOH Dir einfach sagt dass Du Dich an den Kundendienst wenden sollst - das ist eine andere Form von Abwimmeln.
Du hast als Erstes gesetzliche Ansprüche gegen den Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung und erst danach kann man über vertragliche Ansprüche aus einer Garantieverlängerung überhaupt reden.
Generell würde ich immer Schriftlage schaffen ... auch zB wenn Dir der FOH bescheinigt dass der Wagen diesen und jenen Schaden hat der bei Opel bekannt ist usw. ....
Gruß Uwe
Hallo,
ist das derselbe wagen von dem es in Deinem ersten Post hier auch schon Bilder gab?
Da stand er doch -was man so erkennen kann- halbwegs glänzend und sauber in einer Halle ... was ist in der Zwischenzeit damit passiert ?
Gruß Uwe