Genau das ist Dein Problem.
Klarheit zu den Begriffen:
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, hierbei darf es keine Einschränkungen zur selbstverständlich fristgerechten Wartung geben.
Eine zusätzliche Garantie darf an beliebige Vorgaben des Garantiegebers (z.B. fristgerechte Wartung beim FOH) geknüpft sein.
Eine Kulanz ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und darf an beliebige Vorgaben des Kulanzgebers (z.B. fristgerechte Wartung beim FOH) geknüpft sein.
Wenn Dein Anwalt sich der Sache annimmt, kannst Du ihn auch gleich feuern. Der einzige, der zweifelsfrei verdienen wird, ist er.
Und sollte Deine Rechtschutzversicherung die Anwaltskosten für ein Verfahren tragen, müsste man sie dem Verbraucherschutz melden. Das Einstehen für Deinen "Schaden" macht nämlich meine RSV teurer als sie sein müsste.